(Symbolbild) (Bildquelle: SylwiaAptacy (CC0))
Ab heute Montag, 12. April 2021, wird die Polizei Basel-Landschaft bis Mitte Juni die bekannte und beliebte „Praktische Verkehrsschulung“ in den Gemeinden der oberen Kantonshälfte durchführen. Rund 1500 Schülerinnen und Schüler der fünften Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein – „Sicherheit durch Sichtbarkeit“. Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
Front und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern, zwei gut funktionierende Bremsen und zwei Luftreifen in einwandfreiem Zustand.
Veloschloss: Obwohl das Mitführen nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft trotzdem immer ein Schloss oder Schliesskabel mitzuführen.
Veloglocke: Seit Januar 2017 ist keine Glocke mehr erforderlich, ungeachtet dessen empfiehlt die Polizei Basel-Landschaft jedoch alle Velos nach Möglichkeit weiterhin damit auszurüsten.



