Fribourg

Kanton Freiburg – Feuerverbot in den Wäldern wegen der Waldbrandgefahr

Feuerverbot in den Wäldern wegen der Waldbrandgefahr
Feuerverbot in den Wäldern wegen der Waldbrandgefahr (Bildquelle: Kapo FR)

Infolge des seit mehreren Wochen gemessenen Niederschlagsdefizits und der aktuellen und zukünftigen meteorologischen Lage, hat die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht. In Anbetracht dieser Umstände erlässt das Amt für Wald und Natur (WNA) ein Feuerverbot im Wald.

Der Niederschlagsmangel der letzten Wochen, begleitet von sonnigem Wetter und heissen Temperaturen, hat zur Folge, dass die Waldböden trocken sind. Die Waldbrandgefahr hat die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht. Das Feuern in den Wäldern des Kantons Freiburg ist ab dem 19. Juli 2022 um 14:00 Uhr verboten. Dieses Verbot betrifft sämtliches Anzünden von brennbaren Materialen unabhängig von deren Natur. Es betrifft auch die eingerichteten Grill- und Feuerstellen im Wald oder Waldrand.

Dieses Verbot ist gestützt auf den Artikel 32 des Gesetzes vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG). Sie bleibt gültig, bis die Gefahrenstufe wieder auf mässig (2 von 5) reduziert wird.

Quelle: Kapo FR