Kanton Glarus – Feuerverbot wegen sehr grosser Waldbrandgefahr
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Der Kanton Glarus erlässt ein ein Feuerverbot im Freien wegen der sehr grossen Waldbrandgefahr. Das Verbot gilt im gesamten Kantonsgebiet bis auf Widerruf und umfasst auch Feuerwerk.
Feueraktivitäten im Freien bergen ein sehr grosses Risiko für Wald- oder Flurbrände. Die konstant hohen Temperaturen und niederschlagsarme Witterung in den letzten Wochen haben die Waldbrandgefahr weiter ansteigen lassen. Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation ist im gesamten Kantonsgebiet sehr gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren können ein Feuer entfachen und zu einem grösseren Waldbrand führen.
Die Wetterprognose lässt trotz etwas kühlerer Atlantikluft keine nachhaltige Änderung der Trockenheit und kaum Niederschläge erwarten. Eine Entschärfung der Waldbrandsituation bis zum 1. August ist unwahrscheinlich. Dafür wären ergiebige Niederschläge im ganzen Kanton über mehrere Tage erforderlich. Für den Nationalfeiertag ist mit einem Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuer zu rechnen.
Feuerverbot im Freien
Zum Schutz der Wälder und der Bevölkerung hat der Kanton Glarus in Absprache mit der Glarnersach am 16. Juli2026 ein Feuerverbot im Freien erlassen. Das Verbot umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk. Das Verbot gilt für das ganze Kantonsgebiet und bis auf Widerruf durch den Kanton Glarus.
Das Feuerverbot umfasst folgende Massnahmen:
- Keine Feuer im Freien
- Kein Abbrennen von Feuerwerk (ganzer Kanton)
- Kein Einsatz von Kohle- / Einweggrills
- Keine 1. August Höhenfeuer
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen (ganzer Kanton)
- Kein Wegwerfen von Raucherwaren


