Die seit den Sportferien geltende Maskenpflicht für Primarschülerinnen und –schüler in Innenräumen wird per Dienstag, 25. Mai 2021, aufgehoben. Mit diesem Schritt reagiert das Bildungs- und Kulturdepartement auf die sinkenden Fallzahlen und die angekündigten generellen Lockerungen der Massnahmen durch den Bundesrat. Da in der Regel in der Primarstufe die Klassen nicht gemischt werden (keine Niveaugruppen), erscheint die Lockerung vertretbar.
Sollten in den nächsten Wochen die Zahl der Primarklassen in Quarantäne wider Erwarten steigen, behält sich das Bildungs- und Kulturdepartement vor, die Maskenpflicht wieder einzuführen. Die Schulleitungen wurden bereits über diesen Schritt informiert und die Rahmenschutzkonzepte für die Primarschulen sind entsprechend angepasst.
Nach wie vor bleibt die Maskenpflicht ab der Sekundarstufe l (ab 7. Klasse) bestehen. Ansteckungen finden auch in diesem Alter statt und zudem sind die Impfungen in der jüngeren Bevölkerung nicht so weit fortgeschritten, dass der Schutz der Lernenden und der Lehrpersonen gelockert werden kann. Diese Haltung deckt sich auch mit derjenigen in diversen anderen Kantonen und entsprechen den vom Bundesrat verfolgten massvollen Lockerungsschritten.