Die jüngsten Niederschläge sorgen im Kanton Neuenburg für eine Entspannung der Waldbrandgefahr. Ab Mittwoch, 26. August 2026, wird das Feuerverbot teilweise aufgehoben – in Wäldern und deren unmittelbarer Umgebung bleiben Einschränkungen bestehen.
Lagerfeuer und andere offene Feuer am Boden dürfen grundsätzlich wieder entfacht werden. Weiterhin verboten bleiben Bodenfeuer in Wäldern, Waldweiden sowie innerhalb eines Abstands von 50 Metern zu diesen Gebieten. Dort dürfen ausschliesslich dafür vorgesehene feste Feuerstellen genutzt werden, bei denen das Feuer keinen direkten Kontakt zum Boden hat.
Grund für die weiterhin geltenden Vorsichtsmassnahmen ist die erhebliche Waldbrandgefahr der Stufe 3. Zwar haben die Niederschläge die Laubschicht und die oberen Bodenschichten angefeuchtet, tiefer liegende Böden sind nach Angaben der Behörden jedoch weiterhin trocken. Dadurch besteht die Gefahr von unterirdisch schwelenden Bränden.
Feuerwerksverbot wird aufgehoben
Ab Mittwoch wird zudem das bisherige Verbot von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen aufgehoben. Für deren Verwendung bleiben jedoch die jeweils erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorgeschrieben.
Die Behörden mahnen trotz der Lockerungen weiterhin zu grosser Vorsicht. Bei Wind und Böen sollte vollständig auf Feuer im Freien verzichtet werden. Feuer und Glut müssen ständig beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Ortes vollständig gelöscht werden. Zigarettenstummel und Streichhölzer dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.
Brände oder verdächtige Rauchentwicklungen sollen unverzüglich über die Notrufnummer 118 gemeldet werden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo NE

