Kanton Nidwalden – Ordnungsbussen: Einheitliche Regeln, digitale Abläufe
Kanton Nidwalden – Ordnungsbussen: Einheitliche Regeln, digitale Abläufe
11.06.2025 | 10:53
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Nidwalden)
Am 1. Juli 2025 tritt im Kanton die revidierte Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Der neue Bussenkatalog schafft klare Regeln für geringfügige Übertretungen und ermöglicht dank digitaler Verfahren ein effizienteres Vorgehen. Die Bussenhöhe liegt bei maximal 300 Franken – neu sind auch weitere kantonale Stellen befugt, Bussen zu erteilen.
Die neue Verordnung ist zentraler Bestandteil der Gesamtrevision des kantonalen
Ordnungsbussenrechts. Mit ihr werden Abläufe digitalisiert, Sanktionen von
Übertretungen nachvollziehbarer und Zuständigkeiten für den Vollzug klarer geregelt.
«Dies vereinfacht die Rechtsanwendung und ermöglicht eine effiziente Ahndung
geringfügiger Verstösse», hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi
fest. Im Anschluss an die Gesetzesberatung im Landrat wurden an der Verordnung
letzte Anpassungen vorgenommen, um Widersprüche zu Bundesrecht zu vermeiden.
So wurden Bestimmungen zur Abgabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche aus
dem Anhang der Verordnung gestrichen, da diese durch Bundesrecht abschliessend
geregelt sind.
Der neue Bussenkatalog als Bestandteil der Verordnung umfasst verschiedene
Bereiche des kantonalen Rechts, darunter das Straf-, Gesundheits-, Hunde-, Jagd-,
Gastgewerbe-, Gewässerschutz- und Fischereirecht. Dadurch kann eine einheitliche
und verhältnismässige Sanktion geringfügiger Übertretungen sichergestellt werden.
Die Höhe der Bussen liegt bei maximal 300 Franken.
Exemplarisch aufgelistet einige Tatbestände, die unter das Ordnungsbussenrecht fallen:
- Ruhestörung: 100 Franken
- Nichtbeseitigung von Hundekot: 100 Franken
- Verunreinigung öffentlicher Anlagen: 200 Franken
- Fischfang ohne Berechtigung: 50 bis 250 Franken (je nach Tatbestand)
- Grobe Belästigung Dritter (z. B. durch anstössiges Verhalten): 200 Franken
In der Verordnung wird auch klar festgehalten, welche kantonalen Organe nebst der
Polizei berechtigt sind, geltendes Recht durchzusetzen und Ordnungsbussen
auszustellen. Dies sind unter anderem Mitarbeitende der Hundekontrolle, der
Umweltbehörde und der Fischereiaufsicht.
Digitale Verfahren steigern die Effizienz
Neu sind die vollständig digitalen Prozesse im Bussenverfahren. Wer eine Ordnungsbusse erhält, kann diese mittels QR-Codes auf einer Onlineplattform der Kantonspolizei einsehen, elektronisch bezahlen oder Angaben zur tatsächlich
verantwortlichen Person hinterlassen.
Dies ermöglicht benutzerfreundliche und gleichzeitig ressourcenschonende Abläufe. Alternativ bleibt die Zahlung per Einzahlungsschein weiterhin möglich. Die neue kantonale Ordnungsbussenverordnung tritt per 1. Juli 2025 in Kraft.


