Auf verschiedene Arten und über unterschiedliche Kanäle (Facebook, SMS, Whatsapp etc.) wurden in den letzten Wochen Meldungen verbreitet, dass im Kanton Schafhausen unbekannte Personen Kinder, die alleine unterwegs waren, angesprochen haben sollen. Die ungefilterte Verbreitung solcher Meldungen ist heikel und kann unnötige Panik, Unsicherheit und Angst verursachen.
Bei der Schaffhauser Polizei sind bis am Freitagmittag (10.11.2023) drei Meldungen eingegangen, wonach in den letzten Tagen Kinder von unbekannten Personen angesprochen worden seien. Die Schaffhauser Polizei tätigt in diesem Zusammenhang entsprechende Abklärungen. Bisweilen hat sich ergeben, dass keine strafbaren Handlungen verübt worden sind.
Falls Ihr Kind von einer unbekannten Person angesprochen und aufgefordert wird, diese zu begleiten, bitten wir die Erziehungsberechtigten, dies umgehend der Schaffhauser Polizei (Telefonnummer 117) zu melden. Folgende Punkte gilt es präventiv zu beachten:
• Kinder sollen im Alltag Respekt erfahren und Selbstvertrauen entwickeln. Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass es eine eigene Persönlichkeit mit Grenzen ist, über die es selbst bestimmen darf und „nein“ sagen kann. • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es einem unguten oder schlechten Gefühl trauen kann und es sich Hilfe holen kann. • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alles erzählen darf, drängen Sie es jedoch nicht mit Fragen. • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es wichtig ist, pünktlich zu sein. • Nach Möglichkeiten sollen Kinder den Schulweg mit Kameraden zurücklegen, damit sie gegenseitig auf sich aufpassen können.
Die Schaffhauser Polizei verweist in diesem Zusammenhang auf die Präventionsbroschüre "Ihr Kind, alleine unterwegs – So schützen Sie es trotzdem".