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Kanton St.Gallen – Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Schild mit Feuerwerksverbotssymbol steht im Vordergrund, während am Himmel dahinter Feuerwerke aufsteigen.
Symbolbild (Bildquelle: Fotomontage)

Seit Freitag, 17. Juli 2026, gilt im Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Die Massnahme soll wegen der sehr hohen Wald- und Flurbrandgefahr Brände verhindern.

Aufgrund der sehr hohen Wald- und Flurbrandgefahr gilt seit Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, im gesamten Kanton St.Gallen ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Das Verbot gilt auch auf Privatgrundstücken und in eigenen Gärten. Erlaubt sind lediglich Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sie sich nicht im Wald befinden.

Bitte beachten Sie:

  • Keine Feuer im Freien entzünden – auch nicht im eigenen Garten.
  • Kein Feuerwerk abbrennen.
  • Bei Missachtung des Verbots drohen Bussen.
  • Mit dieser Massnahme sollen Wald- und Flurbrände verhindert sowie Mensch und Natur geschützt werden.
Weitere Informationen und aktuelle Verhaltensempfehlungen finden Sie auf der Website des Kantons unter oder in der Alertswiss-App.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, das Feuerverbot konsequent einzuhalten.
Quelle der Nachricht: Gemeinde St. Margrethen

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