Im gesamten Kanton St.Gallen gilt seit Mittwoch (27.07.2022) ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe. Mehrere Gemeinden haben zudem ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot ausgesprochen. Die Kantonspolizei St.Gallen hat in den letzten Tagen das Feuer- und Feuerwerksverbot im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit oder bei jeweiligem Meldungseingang kontrolliert.
In rund fünf Fällen wurde die Kantonspolizei St.Gallen beigezogen, da bei Feuerstellen gegen das geltende Feuerverbot verstossen wurde. Die Kantonspolizei St.Gallen wurde rund 20 Mal um entsprechende Kontrollen ersucht, weil Kinder oder Jugendliche im Wald oder in Waldesnähe Knaller abbrennen liessen oder Unfug mit Feuerwerkskörpern trieben.
Hinzu kamen vier kleinere Brände (ein Holztisch, eine Wiese sowie zwei Hecken), bei welchen die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen alarmiert wurde. Diese Brände konnten jeweils rasch durch die örtlichen Feuerwehren gelöscht werden. Rund ein Dutzend Mal wurde eine Patrouille angefordert, weil in Waldesnähe Feuerwerk gezündet worden sei. Insbesondere am Abend des 1. Augusts waren sowohl die Kantonale Notrufzentrale St.Gallen als auch die Nachtdienstpatrouillen aufgrund der vielen Meldungen über tatsächliche oder angebliche Verstösse gegen die Feuer- und Feuerwerksverbote im Dauereinsatz. Bei diversen Eingangsmeldungen stellte sich vor Ort heraus, dass nichts Verbotenes vorgefallen war. Offenbar bekundeten viele Anrufende Mühe damit, die geltenden Verbote richtig zu interpretieren.
Die Kantonspolizei St.Gallen setzte auf den Dialog. Das Gespräch mit fehlbaren Personen wurde gesucht und diese wurden auf ihr Verhalten aufmerksam gemacht. Als Fazit kann festgehalten werden, dass sich die Bevölkerung aus Sicht der Kantonspolizei St.Gallen grösstenteils vorbildlich an die Verbote gehalten hat.
Daneben war die Kantonspolizei St.Gallen über das 1. August-Wochenende bei weiteren Einsätzen stark gefordert. Alleine Kontrollersuchen (verdächtige Feststellungen), Hilfeersuchen (medizinische Notfälle oder Fälle ohne strafrechtliche Relevanz, bei denen Bürgerinnen und Bürger Hilfe brauchten) oder Interventionen im zwischenmenschlichen Bereich (Fälle von Streit oder Menschen in psychischen Ausnahmesituationen) lösten rund 230 Mal das Ausrücken von Polizeipatrouillen aus. Hinzu kamen rund 50 Einsätze der Kantonspolizei St.Gallen im Zusammenhang mit gemeldeten Ruhestörungen. Zudem wurde im Kanton seit Freitagabend nahezu 20 Mal eingebrochen. Über die schwerwiegendsten Verkehrsunfälle und Brände wurde bereits berichtet.
Quelle: Kantonspolizei St. Gallen