St.Gallen

Kanton St.Gallen – Zwölf Ausweise am Auffahrtswochenende abgenommen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen)

Über das Auffahrtswochenende bis Montagmorgen (29.05.2022) hat die Kantonspolizei St. Gallen zwölf Führerausweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahren in nicht fahrfähigem Zustand auf der Stelle abgenommen oder aberkannt. Sechs Verkehrsteilnehmende waren ohne Führerausweis auf St. Galler Strassen unterwegs oder wurde bei der Einreise in die Schweiz an der Grenze ohne Ausweis angehalten. Dutzende weitere Verkehrsteilnehmende wurden wegen weiteren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zur Anzeige gebracht. Daneben wurde die Kantonspolizei St. Gallen zu rund 160 Einsätzen wegen Hilfeersuchen, Kontrollersuchen, Ruhestörungen und Interventionen im zwischenmenschlichen Bereich gerufen.

Den Anfang machte am Donnerstagmorgen ein 66-jähriger Autofahrer, der dem Stau auf der Autobahn A13 ausweichen wollte und deshalb rückwärts von der Autobahn fuhr. Ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Bei Geschwindigkeitskontrollen in Ricken und Lömmenschwil mussten vier Verkehrsteilnehmenden die Führerausweise auf der Stelle abgenommen oder aberkannt werden. In Ricken wurden ein 78-jähriger und ein 24-jähriger Motorradfahrer mit 120 und 126 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen. In Lömmenschwil wurden ein 58-jähriger und ein 40-jähriger Autofahrer mit 133 und 122 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hielt am Abend des gleichen Tages einen 52-jährigen Autofahrer bei der Einreise am Grenzübergang Kriessern an, der bereits mit Führerausweisentzug belegt war. Er wurde der Kantonspolizei St.Gallen übergeben. Ebenfalls am gleichen Abend führten Polizisten in Rorschach eine Verkehrskontrolle durch. Dabei wurde das Auto eines 23-jährigen Mannes kontrolliert. Die Auspuffanlage war dermassen manipuliert sowie technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen worden, dass das Auto stillgelegt wurde. Zudem wird der Mann wegen Verursachen von vermeidbarem Lärm zur Anzeige gebracht.

Am Freitag führte die Kantonspolizei St.Gallen in Oberriet und Eschenbach Geschwindigkeitskontrollen durch. In Eschenbach wurde ein 39-jähriger Motorradfahrer mit 84 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. In Oberriet wurde ein 31-jähriger Autofahrer mit 93 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Beiden Männern wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Bei einer Verkehrskontrolle wurde in Oberbüren ein 52-jähriger Mann angehalten, dessen beweissichere Atem-Alkoholprobe einen Wert von 0.76 mg/l anzeigte. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit konnte am Grenzübergang in Diepoldsau einen 35-jährigen Autofahrer anhalten, der lediglich einen Mofa-Ausweis besass.

Am Samstagabend gingen zwei Verkehrsteilnehmende nach einer Verkehrskontrolle in Haag zu Fuss weiter. Eine bei einer 57-jährigen Autofahrerin durchgeführte beweissichere Atem-Alkoholprobe zeigte einen zu hohen Wert an. Die beweissichere Atem-Alkoholprobe eines 56-jährigen Mannes zeigte einen Wert von 0.55 mg/l an. Die Kantonspolizei St.Gallen und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stellten zudem bei einem 52-jährigen Autofahrer in Rheineck und einem 58-jährigen Autofahrer beim Grenzübergang in Diepoldsau fest, dass diese ohne gültigen Führerausweis unterwegs waren.

Am frühen Sonntagmorgen wurden in Henau und in Altstätten zwei Autofahrer kontrolliert. Die beweissichere Atem-Alkoholprobe des 30-jährigen Autofahrers in Henau zeigte einen Wert von 0.73 mg/l. Diejenige des 33-jährigen Autofahrers in Altstätten zeigte 0.54 mg/l an. Auch am Sonntag übergab das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit der Kantonspolizei St.Gallen einen 24-jährigen Autofahrer sowie eine 22-jährige Autofahrerin, die beide ohne gültigen Führerausweis ein Auto lenkten.

Nebst den genannten Verkehrsteilnehmenden wurden bei den aufgeführten Geschwindigkeitsmessungen zwölf weitere Verkehrsteilnehmende wegen zu hohen Geschwindigkeiten zur Anzeige gebracht. Bei technischen Verkehrskontrollen wurden bei 13 weiteren Fahrzeugen unerlaubte technische Änderungen festgestellt, welche eine Anzeige und teilweise ein Nachaufgebot zur Motorfahrzeugkontrolle zur Folge haben. Zweimal intervenierten Angehörige der Kantonspolizei St.Gallen wegen Verrichtungen während der Fahrt, wie im Falle eines 20-jährigen Lieferwagenfahrers, der am Samstagmorgen in Ricken beim Lesen eines Lieferscheins während der Fahrt beobachtet wurde.

Sämtliche aufgeführten Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter werden zur Prüfung von administrativen Massnahmen ebenfalls benachrichtigt.

Daneben war die Kantonspolizei St.Gallen über das Auffahrtswochenende auch bei weiteren Einsätzen stark gefordert. Alleine Kontrollersuchen (verdächtige Feststellungen), Hilfeersuchen (medizinische Notfälle oder Fälle ohne strafrechtliche Relevanz, bei denen Bürgerinnen und Bürger Hilfe brauchten), Ruhestörungen oder Interventionen im zwischenmenschlichen Bereich (Fälle von Streit oder Menschen in psychischen Ausnahmesituationen) lösten rund 160 Mal das Ausrücken einer Polizeipatrouille aus. Über die schwerwiegendsten Verkehrsunfälle und Brände wurde bereits berichtet.

Quelle: Kapo SG