Bei Sportarten, welche einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt sind, kommt das Risikoaktivitätengesetz zum Tragen. Das Gesetz regelt das Bergführer- und Schneesportlehrerwesen sowie andere gewerbsmässig angebotene Outdooraktivitäten wie beispielsweise Canyoning oder River-Rafting. Das Gesetz beinhaltet unter anderen den bewilligungspflichtigen Schneesportunterricht ausserhalb der gesicherten Pisten und definiert die erlaubten Tätigkeitsfelder der Schneesportlehrer. Der Kanton Uri ist aufgrund seiner topographischen Lage prädestiniert für solche Risikosportarten wie Freeride oder Skitourenfahren, weshalb sich die Kantonspolizei Uri dieser Thematik angenommen hat.
In einer ersten präventiven Phase führten Polizeiangehörige im November 2020 Gespräche mit allen Schneesportschulen der Region Andermatt. Dabei wurden die Betriebe über den bewilligungspflichtigen Begleit abseits der gesicherten Pisten informiert. Bei einem Verstoss gegen die Bestimmungen muss mit einer Anzeige gerechnet werden. Der Austausch mit der Polizei war sehr wertvoll und wurde geschätzt.
In einer zweiten Phase fanden an vier Tagen zwischen Januar und März 2021 Kontrollen im Gebiet Nätschen / Gemsstock statt. Dabei stellte die Kantonspolizei Uri keine Widerhandlungen fest.
Das Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion ist zuständig für den Vollzug der Gesetzgebung über Risikosportarten inkl. Ausstellung der Bewilligungen. Informationen dazu finden Sie auf folgender Website https://www.ur.ch/dienstleistungen/3763. Weitere Informationen zum Thema Risikoaktivitäten finden sich auf der Webseite des Bundesamt für Sport (BASPO).
Die Kantonspolizei Uri appelliert an die Wintersportlerinnen und Wintersportler. Das Skifahren ausserhalb der gesicherten Piste bringt nicht nur sich selbst, sondern bei einem Unfall auch Helfer und Retter in Gefahr. Lassen Sie sich bei solchen Touren, wenn immer möglich, durch ausgebildete Personen begleiten.