Seit April 2022 bis heute gibt es verschiedene Hinweise auf Einzelwolfpräsenz im Urner Oberland (Gemeinden Göschenen, Wassen, Gurtnellen). Zwischen dem 3. Juli 2022 und dem 17. August 2022 wurden in 3 Schafalpen des Projektgebietes «Alpkonzept Oberes Reusstal» insgesamt 13 Schafe vom Wolf gerissen.
Schadensschwelle erreicht
Die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, anordnen. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liegt vor, wenn in seinem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens 10 Nutztiere getötet werden, dies nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren (Wolfpräsenzgebiet). Die Herden müssen jedoch geschützt oder nicht zumutbar schützbar sein.
Die Risse ereigneten sich in den drei Alpgebieten ‘Voralpflüe’, ‘Kartigel’ und ‘Oberplatti’ innerhalb des Projektgebietes «Alpkonzept Oberes Reusstal». Während der Zeit des Ausarbeitens des Konzepts gelten - im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) - die entsprechenden Alpen im Projektgebiet als geschützt.
Abschussperimeter
Da damit gerechnet werden muss, dass im übrigen Projektgebiet «Alpkonzept Oberes Reusstal» weitere Übergriffe stattfinden, hat die Sicherheitsdirektion am 20. August 2022 den Abschuss dieses schadenstiftenden Wolfs verfügt. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage (resp. bis zum Ende der Alpsaison) befristet. Der Abschussperimeter entspricht dem «Alpkonzeptgebiet Oberes Reusstal». Nicht erlegt werden darf der Wolf gemäss Bundesrecht im Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets Fellital. Für den Vollzug der Abschussverfügung ist die Abteilung Jagd des Amts für Forst und Jagd zuständig. Mit dem Abschuss werden primär die kantonalen Organe der Wildhut und allenfalls speziell bezeichnete Jäger beauftragt.
Zweite Abschussverfügung im 2022
Die Sicherheitsdirektion hat bereits am 31. Mai 2022 eine Abschussverfügung für einen schadenstiftenden Wolf erlassen, nachdem die notwendige Schadensschwelle erreicht worden war. Diese Abschussverfügung war gemäss Bundesrecht 60 Tage - also bis zum 31. Juli 2022 - befristet. Trotz grosser Anstrengungen der mit dem Vollzug beauftragten Organe, konnte die Verfügung nicht vollzogen werden.
Quelle: Kanton Uri