Wallis

Kanton Wallis – Verfahren nach Missbrauchsvorwürfen in Pflegeheimen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: succo (CC0))

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren, welches im Jahr 2014 nach den Anzeigen von Mitarbeitern des Alters- und Pflegeheims St-Sylve in Vex eröffnet worden war, ein. Obschon schwerwiegende Fehlfunktionen aufgedeckt wurden, ergaben die Ermittlungen keine strafbaren Handlungen.

Zur Erinnerung

Nach Anzeigen von rund einem Dutzend Angestellten, welche im Alters- und Pflegeheim St-Sylve in Vex arbeiten, eröffnete die Staatsanwaltschaft im September 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen vier Beschuldigte wegen Widerhandlungen gegen die körperliche Integrität und die Freiheit.

Ermittlungsergebnisse

Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei führten zahlreiche Einvernahmen durch und ergriffen verschiedene Ermittlungsmassnahmen, um die angezeigten Misshandlungsvorwürfe aufzuklären.

Es stellte sich heraus, dass die Strafanzeigen in einem Kontext extremer Spannungen eingereicht worden waren, die mit Änderungen in der Heimleitung und Umstrukturierungen innerhalb des Alters- und Pflegeheims kurz vor der Einreichung der Anzeigen zusammenhingen.

Die Untersuchung ergab auch, dass es bei der Betreuung einiger Bewohner zu schwerwiegenden Fehlverhalten und unangemessenen Handlungen kam. Während der Untersuchung konnten jedoch keine direkten Zeugenaussagen von Anwohnern gesammelt werden. Tatsächlich waren die von den Anzeigen betroffenen Bewohner zum Zeitpunkt der Anzeigenerstattung entweder bereits verstorben oder von Sachverständigen aufgrund ihres Gesundheitszustandes als verhandlungsunfähig eingestuft worden.

Darüber hinaus konnten die von den Beschwerdeführern behaupteten Verfehlungen, die Straftatbestände darstellen könnten, nicht erhärtet werden, zumal keine Befunde über Schläge oder Misshandlungen, ärztliche Berichte über mögliche Körperverletzungen oder gerichtsmedizinische Untersuchungen der Bewohner vorlagen.

Die Staatsanwaltschaft hat daher das Verfahren eingestellt.