Die Schweiz verfügt aktuell über keine kostenlose, landesweite und rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer, über die Gewaltopfer eine Erstberatung erhalten. Die Istanbul-Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet die Vertragsstaaten jedoch, eine solche Nummer einzurichten. Dasselbe fordern drei vom Parlament an den Bundesrat überwiesene Motionen.
Vor diesem Hintergrund haben sich Bund und Kantone in der Roadmap Häusliche Gewalt dazu verpflichtet, eine zentrale Telefonnummer für die Opfer von Gewalttaten einzurichten. Ab dem 1. November 2025 wird schweizweit eine dreistellige Kurznummer eingeführt.
Gemäss den Leitplanken der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren sind die Kantone dafür zuständig, das 24-Stunden-Beratungsangebot auf ihrem Gebiet sicherzustellen. Der Zürcher Regierungsrat hat deshalb die erfahrene, seit vielen Jahren im Kanton tätige «Opferberatung Zürich» beauftragt, die zentrale Telefonnummer im Kanton Zürich aufzubauen und zu betreiben. Dazu wird die «Opferberatung Zürich» eine separate Abteilung aufbauen.
Zugänglichkeit verbessern
Der Kanton Zürich verfügt über ein sehr breites und qualifiziertes Opferberatungsangebot, welches acht anerkannte Stellen umfasst.
Aufgrund der hohen Spezialisierung der Stellen ist es für Gewaltbetroffene aber nicht immer einfach, schnell das passende Angebot zu finden. Mit der zentralen Telefonnummer kann die Opferhilfe ihre Zugänglichkeit verbessern. So erhalten von Gewalt betroffene Menschen an 365 Tagen rund um die Uhr Erstauskünfte und können dann rasch an die für sie geeignete Opferberatungsstelle oder Institution weitervermittelt werden. Handelt es sich um einen Notfall, reagiert die Opferberatungsstelle mit einer Krisenintervention.
«Der Anruf bei der zentralen Telefonnummer ist für viele Betroffene der erste Kontakt mit der Opferhilfe», sagt Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern. «Umso wichtiger ist es, dass die Betroffenen bei diesem Erstkontakt Vertrauen fassen können.» Gerade bei häuslicher Gewalt könne eine rasche, vertrauensvolle und professionelle Unterstützung hohe Folgekosten für die Gesellschaft verhindern.
Damit die dreistellige Telefonnummer eingeführt werden kann, muss der Bundesrat über die dafür nötige Verordnungsänderung beschliessen. Dies wird er bis spätestens Mitte 2025 tun. Dann wird auch bekannt sein, wie die neue Nummer lautet.
Quelle der Nachricht: Regierungsrat Kanton ZH