Zug

Kanton Zug – Mit vereisten Scheiben unterwegs - Polizei mahnt

Vereiste Frontscheibe: Sicht massiv eingeschränkt
Vereiste Frontscheibe: Sicht massiv eingeschränkt (Bildquelle: Polizei Zug)

Die Zuger Polizei hat am Freitagmorgen sechs Autofahrende gestoppt, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren und dadurch ein stark eingeschränktes Sichtfeld hatten. Alle werden zur Anzeige gebracht.

Am Freitagmorgen (28. November 2025) haben Einsatzkräfte der Zuger Polizei in den Gemeinden Baar, Unterägeri und Menzingen gesamthaft sechs Fahrzeuglenkende gestoppt, die mit vereisten Scheiben und damit stark eingeschränktem Sichtfeld unterwegs waren.

Die fehlbaren Lenkenden werden verzeigt und müssen sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

Unzureichend freigekratzte Scheibe
Unzureichend freigekratzte Scheibe (Bildquelle: Polizei Zug)

Frühsport für den richtigen Durchblick

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vor- schriftsgemässem Zustand gelenkt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Fahrerin oder der Fahrer in alle Richtungen freie Sicht haben muss.

Eis auf der Scheibe kann schwerwiegende Unfälle verursachen
Eis auf der Scheibe kann schwerwiegende Unfälle verursachen (Bildquelle: Polizei Zug)

Demzufolge müssen insbesondere die Front-, die vorderen Seitenscheiben sowie die Aussenspiegel vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Die Zuger Polizei appelliert an die Vernunft der Fahrzeuglenkenden, damit auch während den Wintermonaten nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden und Unfälle verhindert werden können.

Quelle der Polizeinachricht: Polizei Zug