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Kanton Zug – Wer trinkt, fährt nicht

03.12.2021 | 17:57

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Kanton Zug – Wer trinkt, fährt nicht

(Symbolbild) (Bildquelle: stevepb (CC0))

In der letzten Nacht hat die Zuger Polizei zwei alkoholisierte Fahrzeuglenkende gestoppt. Ihren Führerausweis sind sie los.

In der Nacht auf Freitag (3. Dezember 2021), kurz vor 00:45 Uhr, kontrollierte eine Polizeipatrouille an der Bahnhofstrasse in der Stadt Zug eine Autofahrerin. Da bei ihr Alkoholsymptome festgestellt wurden, führten die Einsatzkräfte eine Atemalkoholmessung durch. Diese fiel mit 0.51 mg/l positiv aus. Der Führerausweis wurde der 32-jährigen Lenkerin zuhanden der Administrativbehörde (Strassenverkehrsamt) abgenommen.
Bei einer weiteren Verkehrskontrolle an der Sihlbruggstrasse in Neuheim wurde kurz nach 03:00 Uhr ein Autofahrer überprüft. Da im Fahrzeuginnenraum mehrere Bierdosen lagen, führten die Einsatzkräfte beim 32-​jährigen Fahrer ebenfalls eine Atemalkoholmessung durch. Diese ergab einen positiven Wert von 0.49 mg/l. Auch dieser Lenker musste seinen Führerausweis vor Ort abgeben.

«Wer trinkt – fährt nicht!»

  • Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
  • Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder bilden Sie Fahrgemeinschaften wenn Sie die Absicht haben Alkohol zu trinken.
  • Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
  • Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».
  • Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen-​ oder Medikamenteneinfluss.
Quelle: Kapo ZG

Kategorien:

Zug
Verkehr

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