Beim Gemälde handelt es sich um eine sogenannte Ikone (ein Kultbild der orthodoxen Kirche mit der Darstellung einer heiligen Person), die im September 2014 von der Zürcher Staatsanwaltschaft gestützt auf ein Rechtshilfeersuchen der Republik Zypern in einem Zürcher Auktionshaus beschlagnahmt worden war.
Gemäss den Ausführungen der zypriotischen Behörden sei die Ikone bis im August 1974 Bestandteil einer hölzernen Ikonostase einer byzantinische Kirche im Norden des Landes gewesen, als sie während des Zypernkonflikts 1974 verschwand.
Im Rahmen der Bearbeitung des Rechtshilfeersuchens ermittelte die Kantonspolizei Zürich im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Besitzerin der Ikone, welche diese über ein Zürcher Auktionshaus zum Verkauf anbot. Gleichzeitig wurden unter anderem Abklärungen getroffen zur Herkunft der Ikone, zu den Hintergründen der damaligen Einfuhr und zu deren Übergabe an das Schweizer Auktionshaus. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Besitzerin der Ikone. Die Frau hatte diese im Rahmen einer Erbschaft gutgläubig erworben und konnte glaubhaft darlegen, sich der möglichen deliktischen Herkunft der Ikone gar nicht bewusst gewesen zu sein. Zwischen der Frau und der Kirche von Zypern kam es schliesslich zu einer Einigung betreffend die Rückgabe des Bildes.
Basis für das Vorgehen der Zürcher Strafverfolgungsbehörden bildeten verschiedene nationale Gesetze und europäische Übereinkommen im Bereich der Rechtshilfe und des internationalen Kulturgütertransfers sowie UNESCO-Konventionen und bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und Zypern. Die Zürcher Strafverfolgungsbehörden arbeiteten bei der Behandlung des Rechtshilfeersuchens bzw. im Rahmen der Ermittlungen eng mit dem Bundesamt für Justiz, dem Bundesamt für Kultur sowie mit den zypriotischen Behörden zusammen.
Quelle: Kantonspolizei Zürich