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Kriens LU – Tempo 30 auf Luzernerstrasse geplant

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Die Zahl 30 ist in weißer Farbe auf eine asphaltierte Straße gemalt, um die Geschwindigkeitsbegrenzung anzuzeigen. Ein Gullydeckel befindet sich am linken Rand.
(Symbolbild) (Bildquelle: Alain Rouiller (CC BY-SA 2.0) - (Symbolbild))

Auf einem rund 780 Meter langen Abschnitt der Luzernerstrasse in Kriens LU soll künftig Tempo 30 gelten. Zusätzlich ist ein lärmarmer Strassenbelag geplant. Hintergrund ist ein Bundesgerichtsurteil zum Strassenlärmschutz.

Die Lärmsituation an der Luzernerstrasse in Kriens war in den vergangenen Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen und eines langjährigen Rechtsverfahrens. Ein Entscheid des Bundesgerichts vom 9. März 2023 führte dazu, dass die Praxis für den Strassenlärmschutz neu beurteilt werden musste: Lärmschutz ist seither eine Daueraufgabe. In diesem Zusammenhang wurde auf dem Abschnitt Kupferhammer bis zur Busschleife ein Lärmnachsanierungsprojekt ausgearbeitet und Tempo 30 von Amtes wegen geprüft.
Nach einer detaillierten Prüfung aller Varianten und einer erneuten, BAFU-konformen Verifizierung der Messresultate sieht der Kanton Luzern vor, zwei Massnahmen an der Quelle umzusetzen: Als erste Mas-snahme soll auf dem rund 780 Meter langen Abschnitt von der Bushaltestelle Schachenstrasse bis zur Busschleife die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert werden.
Ziel der Massnahme ist es, so-wohl die Lärmemissionen zu senken als auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Massnahme wird in den nächsten Wochen publiziert. Gleichzeitig wird in Abstimmung und auf Antrag der Stadt Kriens auch auf der Parallelachse Schachen-/Amlehn-/Langsägestrasse Tempo 30 umgesetzt, um Ausweichverkehr zu verhindern und die Veloachse zu stärken.
Als weitere Massnahme des Lärmnachsanierungs-projekts soll auf der Kantonsstrasse der Strassenbelag durch einen lärmarmen Belag des Typs SDA4 ersetzt werden.

Langfristige Planungen im Stadtkern Kriens

Mit dem Lärmnachsanierungsprojekt setzt der Kanton Luzern wirkungsvolle Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner um. Wie sich die Luzernerstrasse im Stadt-kern von Kriens langfristig weiterentwickeln soll, erarbeiten der Kanton Luzern und die Stadt Kriens in einem gemeinsamen Prozess, der vor Kurzem gestartet ist. Eine erste Informationsveranstaltung für die Bevölkerung findet im Januar 2027 statt.

Lärmsanierung als Daueraufgabe

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils hat der Kanton Luzern seine Praxis der Lärmsanierungen an Kan-tonsstrassen überprüft. Grundsätzlich erfolgen Lärmsanierungen weiterhin dann, wenn eine Strasseninf-rastruktur im Zusammenhang mit anderen Projekten aus- oder umgebaut wird. So werden Ressourcen geschont, und Baustellen können koordiniert werden.
Lärmsanierung als Daueraufgabe zu verstehen, bedeutet aber, dass bei Bedarf auch unabhängige Lärmnachsanierungsprojekte durchgeführt werden. Wann und auf welchen Abschnitten ein Lärmnachsanierungsprojekt durchgeführt wird, ist abhängig von der Anzahl Personen, die von einem überschrittenen Lärmgrenzwert betroffen sind, vom Alter der Erstsanierung sowie von möglichen Synergien mit dem kürzlich verabschiedeten Programm Gesamtmobilität. Darin sind die Strassenvorhaben der nächsten Jahre festgelegt.
Quelle der Nachricht: Kanton Luzern

Kategorien:

Luzern
Verkehr

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