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Leinenpflicht im Kanton Luzern

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Leinenpflicht im Kanton Luzern

27.03.2025 | 08:19

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Leinenpflicht im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern wird die Leinenpflicht kontrolliert. (Bildquelle: Luzerner Polizei)

Zur Brut- und Setzzeit müssen Hunde im Kanton Luzern zwischen April und Juli an der Leine geführt werden

Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand.
Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Die Leinenpflicht für Hunde ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert.
Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
Die Leinenpflicht für Hunde gilt ganzjährig im eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen Naturschutzgebieten.
Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht in Schutzgebieten können mit dem revidierten Bundesrecht seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls im Ordnungsbussverfahren geahndet werden. Die Busse beträgt hier 150 Franken.
Die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.
Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei

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