Im Rahmen der Umsetzung internationaler Standards hat Liechtenstein im Jahre 2011 für die Einfuhr von Barmitteln ein Auskunftssystem eingeführt, wonach die Landespolizei im Rahmen der Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs von Personen Auskünfte verlangen kann. Die Landespolizei führt regelmässig solche Barmittelkontrollen zusammen mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit oder im Rahmen von gemischten Patrouillen mit Polizisten aus Österreich und der Schweiz durch. Ziel ist es, den Fluss von Barmitteln, die dem Waschen von illegalen Geldern oder zur Finanzierung von terroristischer Aktivitäten dienen, zu bekämpfen. Beim Arbeitstreffen standen aktuelle Themen und Fragestellungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Vordergrund.
Quelle der Polizeinachricht: Lpfl