Trotz vieler Besucher am Monsterkonzert in Schaan kam es zu keinen nennenswerten Vorfällen. Die Polizei führten mehrere Kontrollen durch, wobei drei Widerhandlungen gegen das Kinder- und Jugendgesetz festgestellt werden konnten. Dabei handelte es sich um Besitz und Konsum von Spirituosen oder Tabak.
Weiters mussten mehrere tätliche Auseinandersetzungen geschlichtet werden.