Basel-Landschaft

Liestal BL - Polizeieinsatz an unbewilligter Demonstration umfassend abgeklärt

Die massiven Vorwürfe der fünf Hausbesetzerinnen konnten in Liestal auch nach der umfassenden internen Untersuchung nicht erhärtet werden (Symbolbild)
Die massiven Vorwürfe der fünf Hausbesetzerinnen konnten in Liestal auch nach der umfassenden internen Untersuchung nicht erhärtet werden (Symbolbild) (Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft)

In der Nacht von Montag auf Dienstag, 2. / 3. August 2021, kurz nach 02.15 Uhr, wurde an der Gewerbestrasse in Sissach BL ein Einbruch in eine Gewerbeliegenschaft verübt. Die Polizei Basel-Landschaft konnte in der Folge drei mutmassliche Einbrecher festnehmen.

Die Polizei Basel-Landschaft hat die Vorkommnisse rund um die illegale Hausbesetzung und die unbewilligte Demonstration von vergangener Woche in Liestal intern eingehend geprüft und analysiert. Die massiven Vorwürfe der fünf Hausbesetzerinnen konnten auch nach der umfassenden internen Untersuchung nicht erhärtet werden. Der Einsatz an der unbewilligten Demonstration war rechtlich vertretbar und verhältnismässig. Einzig die Rahmenbedingungen bei den befristeten Platzverweisen waren an der Grenze der Verhältnismässigkeit.

Bezüglich der massiven Vorwürfe der fünf Hausbesetzerinnen wurden sämtliche möglichen Abklärungen getätigt und es konnten keine Hinweise festgestellt werden, welche die Vorwürfe bestätigen würden. Somit ist diese Angelegenheit für die Polizei Basel-Landschaft erledigt. Den Aktivistinnen steht es aber weiterhin frei, bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft Anzeige zu erstatten.

Einsatz an unbewilligter Demonstration verhältnismässig

Im Anschluss an die illegale Hausbesetzung wurde auf verschiedenen Kanälen in den Sozialen Medien zu einer unbewilligten Demonstration in Liestal aufgerufen. Entsprechend musste die Polizei auch mit gewaltbereiten Demonstranten rechnen. Gestützt auf diese Erkenntnisse und gemäss dem Auftrag der Stadt Liestal, die Demonstration stationär beim Bahnhof zu halten und mögliche Sachschäden zu verhindern, wurde nach einer umfassenden Lagebeurteilung ein Sicherheitsdispositiv erstellt. Im Laufe der Demonstration widersetzten sich die über 40 Teilnehmenden mehrfach den Anweisungen der Polizei und liefen in Richtung Stedtli. Beim Wasserturmplatz kam es zu einem Handgemenge zwischen der Polizei und den Demonstrierenden. Dabei wurde unter anderem ein Polizist leicht verletzt und ein Patrouillenfahrzeug der Polizei Basel-Landschaft beschädigt. Anschliessend begaben sich die Demonstrierenden zurück zum Bahnhof, wo die Demonstration durch die Polizei aufgelöst wurde. Die im Nachgang zur Demonstration vorgenommenen internen Überprüfungen der Ereignisse haben gezeigt, dass das Sicherheitsdispositiv und das Vorgehen der Einsatzkräfte verhältnismässig waren.

Platzverweis rechtlich vertretbar, bezüglich Rahmenbedingungen aber an der oberen Grenze

Insgesamt wurden während der Demonstration 12 Personen polizeilich angehalten und zwecks Identitätskontrolle und Verhängen von befristeten Platzverweisen auf einen Polizeiposten gebracht. Dabei wurde auch Feuerwerk sichergestellt. Die internen Analysen haben ergeben, dass die Platzverweise zwar angebracht und rechtlich vertretbar waren, die Dauer und das Rayon der Platzverweise allerdings an der oberen Grenze lagen. Die internen Prozesse werden entsprechend angepasst.

Polizei Basel-Landschaft