Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 124 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 60 km/h zulässig.
Bei dieser Geschwindigkeitsübertretung handelt es sich gemäss Strassenverkehrsgesetz um einen Raserfall.
Der 33-jähriger Autolenker, ein in der Schweiz wohnhafter italienischer Staatsbürger, musste seinen Führerausweis zuhanden der Administrativbehörde abgeben.
Er wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen. Zudem wurde sein Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.