Liestal BL – Stadt überprüft Fasnachtslokale auf Brandschutz
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: michaelmep by Pixabay)
Die Stadt Liestal überprüfte im Vorfeld der Fasnacht 14 Fasnachtsbeizli und Cliquenkeller auf Sicherheits- und Brandschutzauflagen. Nach Behebung von Mängeln dürfen zwölf Lokalitäten öffnen.
Im Hinblick auf die Fasnacht 2026 hat die Abteilung Sicherheit der Stadt Liestal zusammen mit einer externen Fachperson 14 «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller überprüft. In allen Lokalitäten wurden Mängel festgestellt und gemeinsam mit den Betreibenden bzw. Liegenschaftsbesitzenden wurden Lösungen gefunden. Zwölf von vierzehn Betreibenden werden ihre Lokalitäten öffnen und zum bunten Fasnachtstreiben beitragen. Der Stadtrat bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht eine schöne Fasnachtszeit.
Im Nachgang zu dem tragischen Ereignis in Crans-Montana stellte sich die Frage nach der Zuständigkeit der Brandschutzkontrollen im Rahmen der Erteilung von Gelegenwirtschaftspatenten durch die Stadtverwaltung. Gelegenwirtschaftspatente regeln den Ausschank von Alkohol, die Prävention im Jugendschutz sowie die Einhaltung der Lärmvorschriften und sind u.a. notwendig für den Betrieb von «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller.
Die Einhaltung und Kontrolle des Brandschutzes fällt gemäss gesetzlicher Bestimmungen in die Hoheit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV). Infolge der noch nicht restlos geklärten Zuständigkeiten zwischen BGV und Gemeinden beschloss der Stadtrat pragmatisch voranzugehen und im Rahmen der Erteilung der Gelegenheitswirtschaftspatente auch die Einhaltung der Brandschutzvorschriften prüfen zu lassen. Dies erfolgte explizit auch auf Wunsch eines Grossteils der Betreibenden der «Beizli» und Keller. Zusammen mit einer externen Fachperson, den Betreibenden der Lokalitäten und den Liegenschaftsbesitzenden führte die Abteilung Sicherheit der Stadt Liestal diese Kontrollen durch.
Insgesamt wurden 14 «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass es in allen Lokalitäten Beanstandungen gab und dass das Gelegenheitswirtschaftspatent nur mit Auflagen erteilt werden kann. Mängel gab es beispielsweise in Bezug auf die Fluchtwegsignalistation, ungenügenden Elektroinstallationen, entflammbare Wandverkleidungen und Dekorationsmaterial.
Weiter wurde festgestellt, dass sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fluchtwegbreiten in keiner Lokalität mehr als 50 Personen gleichzeitig aufhalten dürfen. Gemeinsam mit den Betreibenden wurden Lösungen gefunden, um die Mängel zu beheben und die Vorschriften einhalten zu können. Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit den Betreibenden und ihrem grossen Willen, die Mängel zu beheben, kann die Stadt mit Freude mitteilen, dass zwölf «Fasnachtsbeizli» und Cliquenkeller nach bestandener Nachkontrolle öffnen werden.
Der Stadtrat bedankt sich bei den Betreibenden der Beizli und Keller für die gute Zusammenarbeit und den Willen, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Damit ist der Grundstein gelegt, um auch in den Beizli und Cliquenkellern eine schöne Fasnacht feiern zu können.
Quelle der Nachricht: Stadt Liestal


