Am Dienstag (19. August 2025, ca. 14:00 Uhr) fuhr eine Autofahrerin von der Lohrenkreuzung her in Richtung Hellbühl.
Im Gebiet «Schürmättli» auf Stadtluzerner Gebiet geriet sie auf die Gegenfahrbahn und prallte in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Verletzt wurde niemand.
Eine Atemalkoholprobe bei der Fahrzeuglenkerin ergab einen Wert von 1.04 mg/l. Es wurde ein Blut- und Urinprobe angeordnet.
Die 50-jährige Schweizerin darf bis zum Entscheid des Strassenverkehrsamtes kein Motorfahrzeug mehr führen.
Der Sachschaden beträgt ca. 14'000 Franken.
Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei