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Im Kanton Luzern treten derzeit vermehrt Goldankäufer direkt an Haustüren auf. Die Luzerner Polizei rät zur Vorsicht und empfiehlt Verkäufe nur über registrierte Händler.
Goldankäufer an der Türe – Polizei rät zur Vorsicht
Alle gewerbsmässigen Ankäufe von Altedelmetallen unterstehen seit 2023 einer Registrierungspflicht. Die Luzerner Polizei stellte in den jüngsten Tagen vermehrt Händler fest, die direkt an der Haustüre agieren.
Es klingelt an der Tür und ein fremder Mann möchte Schmuck abkaufen: So oder ähnlich geschieht es derzeit öfters im Kanton Luzern.
Strafbar ist der Ankauf an der Tür gemäss Gesetz über das Handelsreisen und gemäss Edelmetallkontrollgesetz nicht. Die Polizei rät aber dennoch zur Vorsicht, denn bei Türankäufen müssen die Dokumentations- und Sorgfaltspflicht sowie der Gebrauch einer geeichten Waage berücksichtigt werden.
Die Luzerner Polizei empfiehlt, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen.
Händler müssen für den Edelmetallankauf bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein.
Damit Altgold nicht unter Wert verkauft wird, empfiehlt die Polizei, Konkurrenzangebote einzuholen. Zudem soll man sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen lassen und immer eine Quittung verlangen.
Bei verdächtigen Wahrnehmungen soll umgehend der Polizeinotruf 117 gewählt werden.
Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei


