Wegen Belagsarbeiten besteht auf der A1 im Birrfeld derzeit eine kilometerlange Baustelle. Dabei werden alle vier Fahrstreifen auf eine Fahrbahnseite verschwenkt. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse sind die jeweiligen Überholstreifen ausschliesslich Fahrzeugen vorbehalten, die höchstens zwei Meter breit sind*.
Mit dem Augenmerk auf diese Signalisation führte die Kantonspolizei Aargau am Freitagmorgen, 9. Mai 2025, auf dem betroffenen Autobahnabschnitt eine gezielte Kontrolle durch. Dabei stoppten die Patrouillen neun Lenker, deren Lieferwagen zu breit waren, um den temporären Überholstreifen befahren zu dürfen. Einen der fehlbaren Lenker beobachteten die Polizisten zudem, wie er das Telefon bediente, anstatt sich auf die anspruchsvolle Verkehrsführung zu konzentrieren.
Die Kantonspolizei verzeigte die neun Lenker an die Staatsanwaltschaft. Die Kontrolle zeigt, dass sich längst nicht alle Lenker breiter Fahrzeuge wie Lieferwagen oder Wohnmobile an die Signalisation halten. Immer wieder resultieren daraus heikle Situationen, die zu Unfällen führen können. Auch wenn solche selten schwerwiegend sind, führen sie auf der vielbefahrenen A1 sofort zu langen Staus.
*Artikel 38 Buchstabe g der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS): Die Fahrzeugbreite ist zu messen über die äussersten fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch ohne Spiegel (…).
Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG