Bei der Kontrolle auf der A3 bei Mollis wurden damals Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV1 festgestellt. Beim 36-jährigen Chauffeur wurde zudem ein Atemlufttest durchgeführt, welcher positiv ausfiel.
Aufgrund dieses Umstandes wurde eine Blutprobe angeordnet, um den Blutalkoholwert zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz zu ermitteln. Die Analyse ergab, dass beim Lenker zum Zeitpunkt der Einreise in Stein Bad Säckingen um 09.55 Uhr eine Blutalkoholkonzentration von mind. 1.09 und max. 2.04 Gewichtspromille vorlag. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte er noch mind. 0.55 Gewichtspromille Restalkohol im Blut.
Der Chauffeur war für eine Speditionsfirma vollbeladen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen unterwegs. Er hatte das Sattelmotorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand gelenkt.
Der Beschuldigte musste eine Bussenkaution hinterlegen und der Führerausweis wurde ihm vor Ort abgenommen. Für den Weitertransport musste die Firma einen Ersatzchauffeur organisieren.
Quelle: Kapo GL