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Neuenburg – Feuerverbot gilt auch am Nationalfeiertag

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Nahaufnahme von trockenem, rissigem Boden. Erdige Flächen sind durchzogen von tiefen Fugen, die das Muster unregelmäßiger Platten bilden.
Symbolbild (Bildquelle: Peter H von Pixabay)

Vor dem Nationalfeiertag halten die Behörden im Kanton Neuenburg an den bestehenden Schutzmassnahmen fest. Wegen der anhaltenden Trockenheit bleiben Feuer und Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet weiterhin verboten.

Im Kanton Neuenburg bleibt die Lage wegen der anhaltenden Trockenheit angespannt. Da auch in den kommenden Tagen keine nennenswerten Niederschläge erwartet werden, erinnern die kantonalen Behörden vor den Feierlichkeiten zum 1. August daran, dass die bereits beschlossenen Schutzmassnahmen weiterhin gelten.
Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, weiterhin vorsichtig zu handeln, um Menschen, Wälder und natürliche Ressourcen zu schützen. Bereits ein Funke oder eine kleine Unachtsamkeit könne unter den aktuellen Bedingungen einen folgenschweren Brand auslösen.

Feuerverbot und Feuerwerksverbot bleiben bestehen

Das Verbot von offenen Feuern und pyrotechnischen Gegenständen gilt im gesamten Kantonsgebiet weiterhin.

Verboten sind unter anderem:

  • Feuerwerk und Knallkörper
  • Raketen
  • Feuerwerksbatterien
  • Rauchkörper
  • Himmelslaternen
  • weitere pyrotechnische Gegenstände
Eine Ausnahme gilt lediglich für offizielle Gemeindefeuerwerke am 31. Juli und 1. August, sofern diese von bewilligten Fachpersonen von einem See aus gezündet werden und unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
Offene Feuer sind weiterhin nur an fest installierten Grillstellen erlaubt, die sich mehr als 200 Meter von Waldgebieten entfernt auf betonierten Standorten befinden. Bei Wind empfehlen die Behörden jedoch ausdrücklich, ganz auf Grillfeuer zu verzichten.
Brände oder verdächtige Beobachtungen sollen umgehend über den Notruf 118 gemeldet werden.

Vorsicht auch bei Freizeitaktivitäten

Angesichts der hohen Temperaturen suchen derzeit viele Menschen Abkühlung an Seen, Flüssen oder im Wald. Die Behörden weisen darauf hin, dass auch dabei Vorsicht geboten ist.
Badende sollten ihre körperlichen Grenzen nicht überschätzen, sich langsam an kaltes Wasser gewöhnen, nicht unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss schwimmen und Kinder am Wasser jederzeit beaufsichtigen.
Auch Waldbesucher werden zur Vorsicht aufgerufen, da durch die Trockenheit geschwächte Bäume oder Äste jederzeit abbrechen können.

Wasser sparen

Die Trockenheit belastet zudem Gewässer, Landwirtschaft und Biodiversität. Das bereits geltende Verbot der Wasserentnahme aus Fliessgewässern bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Die Bevölkerung wird ausserdem gebeten, Wasser sparsam zu verwenden und auf nicht notwendige Tätigkeiten wie das Bewässern von Rasenflächen oder das Waschen von Fahrzeugen möglichst zu verzichten.
Die Behörden danken der Bevölkerung für ihre bisherige Unterstützung und betonen, dass die anhaltende Wachsamkeit aller entscheidend sei, um die Folgen der Trockenheit möglichst gering zu halten.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo NE

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