Der Japankäfer hat ein grosses Schadpotenzial und ist ein Risiko für Landwirtschaft und Umwelt. Im Auftrag des Bundes überwachen die Kantone deshalb den Japankäfer.
Bereits im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Gebietsüberwachung einzelne Exemplare des Japankäfers im Kanton Luzern gefunden (siehe Mitteilung vom 20. September 2024), welche wohl als «blinde Passagiere» in Fahrzeugen mitgereist sind.
Infolge dieser Funde wurde die Gebietsüberwachung 2024 und 2025 mit zusätzlichen Fallen im Umfeld der Raststätte Neuenkirch intensiviert. Bei den Kontrollen im Juni und Juli dieses Jahres wurden an unterschiedlichen Fallenstandorten mehrmals je ein einzelner Japankäfer gefangen.
Daraufhin verdichtete der kantonale Pflanzenschutzdienst das Fallennetz rund um die Raststätte Neuenkirch erneut. Bei einer weiteren Kontrolle am 13. August 2025 wurden insgesamt 13 Japankäfer an sieben verschiedenen Standorten im Raum der Raststätte Neuenkirch gefunden. Die nun vermehrt registrierten Fänge bestätigen den Verdacht einer etablierten Population.
Weitere Ausbreitung verhindern
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, werden gemäss den Vorgaben des Bundes ein Befallsherd sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden und umfassende Massnahmen verfügt.
Im abgegrenzten Gebiet befinden sich die Gemeinden Sempach, Hildisrieden, Rain, Rothenburg, Neuenkirch, Beromünster, Eich, Emmen, Eschenbach, Hochdorf, Luzern, Malters, Nottwil, Römerswil und Ruswil. Davon sind Teilflächen der Gemeinden Neuenkirch, Sempach, Rain und Rothenburg im «Befallsherd».
Die jeweiligen Massnahmen dienen der direkten Bekämpfung (z. B. Massenfang der Käfer oder Bewässerungsverbot von Grünflächen) oder der Verhinderung der weiteren Ausbreitung (z. B. Einschränkungen im Umgang mit Grüngut, insbesondere des Transports von Grüngut).
Aufgelistet sind die Massnahmen in der Allgemeinverfügung vom 30. August 2025 und auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa.lu.ch) erklärt. Die Massnahmen wirken sich unterschiedlich auf die Gemeinden aus. Die ordentliche Grüngutabfuhr von Privathaushalten ist jedoch gewährleistet.
Die Einwohnenden erhalten nähere Informationen, sofern sie betroffen sind, bei ihren Standortgemeinden. Der kantonale Pflanzenschutzdienst steht im Austausch mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Landwirtschaft.
Zusammenarbeit entscheidend
Der Japankäfer hat auch ökonomische Auswirkungen. Die potenziellen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat sich der Japankäfer einmal etabliert, ist seine Bekämpfung äusserst schwierig. Aus diesem Grund verfolgt der Bund das Ziel, Populationen konsequent zu tilgen.
Um die weitere Ausbreitung des Japankäfers aber zu verhindern und damit die Chance auf eine Tilgung aufrechtzuhalten, können alle Betroffenen – Gemeinden, Landwirtschaftsbetriebe, Unternehmungen und die Bevölkerung – mithelfen, indem sie sich informieren und die Vorgaben korrekt umsetzen.
Aktuelle Informationen, Karte der Zonen und Merkblätter finden Sie auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (www.lawa.lu.ch). Die Webseite wird laufend aktualisiert.
Was tun bei einem Japankäfer-Verdacht
Die Bevölkerung kann ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie die Funde potenzieller Japankäfer meldet.
Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter gross, besitzt kupferfarbene Flügeldecken sowie einen metallisch grün schimmernden Kopf und Halsschild. Am hintersten Körpersegment befinden sich auf jeder Seite fünf weisse Haarbüschel, am Hinterleib zwei weitere.
Die Flugzeit dauert in der Regel von Juni bis September. Verdächtige Käfer bitte einfangen, einfrieren und zusammen mit einem Foto, dem genauen Fundort sowie, wenn möglich, dem Namen der Wirtspflanze melden. Die Meldung kann entweder über das Onlineformular Meldung Schadorganismen oder per E-Mail (pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch) an den kantonalen Pflanzenschutzdienst erfolgen.
Quelle der Meldung: Kanton Luzern