Der Personenwagenlenker, ein 35-jähriger, in Frankreich wohnhafter Schweizer wurde im Rahmen einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit einer Geschwindigkeit von 156 km/h gemessen. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf diesem Streckenabschnitt 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine Nettogeschwindigkeitsübertretung von 69 km/h.
Der Lenker musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. Er wird sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen.
Quelle: KaPo BL