Der Personenwagenlenker, ein 44-jähriger Schweizer Staatsangehöriger, wurde im Rahmen einer mobilen Geschwindigkeitskontrolle mit einer Geschwindigkeit von 164 km/h gemessen. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf diesem Streckenabschnitt 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz ergibt dies eine Nettogeschwindigkeitsübertretung von 79 km/h.
Der Lenker musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. Zudem wird er sich nach den gesetzlichen Bestimmungen über Raserdelikte vor der Justiz verantworten müssen. Das Fahrzeug wurde auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.
Quelle: Kapo BL