Der 13-jährige Junge fuhr mit seinem E-Trottinett auf der Neuhofstrasse in einen Kreisverkehr. Zur selben Zeit war ein 67-jähriger Autofahrer mit seinem Auto auf der Allmendstrasse Richtung Zentrum unterwegs. Im Kreisverkehr kam es zur Kollision mit dem Auto und dem E-Trottinett. Er wurde dabei leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Der Junge war nach jetzigen Erkenntnissen nicht fahrberechtigt. Am Auto und am E-Trottinett entstand Sachschaden im Wert von mehreren tausend Franken.
Die Kantonspolizei St.Gallen macht erneut darauf aufmerksam, dass für E-Trottinetts folgende Bestimmungen gelten:
- Gelten als Leicht-Motorfahrräder und sind bezüglich Verkehrsregeln den Fahrrädern gleichgestellt
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahren
- Von 14 bis 16 Jahren ist der Führerausweis der Kategorie M erforderlich
- Ab 16 Jahren bedarf es keinem Führerausweis
- Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
- Helm wird empfohlen
Quelle: Kapo SG