Trotz des ausgesprochenen Verbots ist davon auszugehen, dass sich Kundgebungswillige in Rapperswil-Jona versammeln. Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Aufgabe für die Sicherheit zu sorgen. Die Kantonspolizei appelliert an Kundgebungswillige, nicht nach Rapperswil-Jona zu kommen und sie weist darauf hin, dass Kundgebungsteilnehmende mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen.
Die Kantonspolizei St.Gallen wird bei ihrem Auftrag durch Mitarbeitende des Ostschweizer Polizeikonkordates und weitere Organisationen unterstützt. Es muss mit Personen- und Fahrzeugkontrollen gerechnet werden. Personen, die gegen die einschlägigen Vorschriften der COVID-Gesetzgebung oder das Demonstrationsverbot der Stadt Rapperswil-Jona verstossen, können gebüsst, verzeigt oder weggewiesen werden.
Die Kantonspolizei St.Gallen fordert an der Kundgebung Interessierte auf, nicht nach Rapperswil-Jona zu reisen. Zudem ist am Samstag von grossen Verkehrsbehinderungen in und um Rapperswil-Jona auszugehen. Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Achten Sie auf Ihre Gesundheit für sich selber und Ihre Umgebung.