Bei einer Auffahrkollision zwischen zwei Fahrzeugen sind anfangs Dezember 2021 auf der A1 im Gubristtunnel bei Unterengstringen vier Personen verletzt worden (wir berichteten. Unter anderem wegen des Verdachts auf qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis im Nachgang zum Unfall ein Verfahren gegen den unfallverursachenden 33-jährigen Türken eröffnet und gemeinsam mit den Fachleuten der Kantonspolizei Zürich den genauen Unfallhergang untersucht.
Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, den von ihm gelenkten 482 PS starken Personenwagen im Gubristtunnel auf eine Geschwindigkeit von 229 km/h (nach Abzug der Toleranz) beschleunigt und dadurch die zulässige und signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 149 km/h überschritten zu haben. In der Folge fuhr der Mann noch im Tunnel zu mehreren Fahrzeugen auf und prallte schliesslich trotz Bremsmanöver heftig gegen das Heck eines vor ihm fahrenden Personenwagens, in welchem sich drei Frauen befanden.
Mit Anklage vom 16. Mai 2022 an das Bezirksgericht Dietikon hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis das Verfahren gegen den Lenker nun abgeschlossen. Neben qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Körperverletzung werden ihm noch weitere Verkehrsdelikte vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich