Nach mehreren Meldungen anderer Verkehrsteilnehmenden und gezielten Ermittlungen gelang es den Motorradfahrer am Montagabend, 28. September 2020, aus dem Verkehr zu ziehen.
Die Staatsanwaltschaft Obwalden eröffnete ein Strafverfahren gegen den 29-jährigen Motorradfahrer und beschlagnahmte sein Motorrad. Den Führerausweis musste er sofort zuhanden der zuständigen Administrativbehörde abgeben. Beim Lenker handelt es sich um einen österreichischen Staatsangehörigen, der in der Schweiz wohnhaft ist.
Nach bisherigen Erkenntnissen ist bei diesen gefährlichen Fahrmanövern auf der A8 niemand verletzt worden. Ob der Mann auch in anderen Kantonen durch seine Fahrweise auffiel und sich allenfalls strafbar machte, wird zurzeit abgeklärt.