Dabei wurde ein Lastwagen-Chauffeur kontrolliert, welcher weder einen Führer- noch einen Qualifikationsausweis vorweisen konnte. Zudem wurde der 52-jährige Schweizer infolge Alkoholkonsum als fahrunfähig eingestuft.
Abklärungen ergaben, dass der Führerausweis dem 52-Jährigen wegen diversen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz bereits im Juni 2023 entzogen wurde. Der fehlbare Chauffeur wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verzeigt.
Quelle der Polizeinachricht: KaPo SG