Sitten VS - Ausschreitungen vom 1. April 2021 - Elf Personen wurden verzeigt
Kantonspolizei Wallis
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Der Einsatz und die Ermittlungen der Kantonspolizei zu den Ausschreitungen vom 1. April 2021 in der Innenstadt von Sitten haben zur Anhaltung von elf Jugendlichen und jungen Erwachsenen geführt.
Sie werden bei der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht wegen
Randalierens, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte oder
wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie wegen Verletzung der
COVID-19-Verordnung verzeigt.
Die Polizei hat während den Ausschreitungen mehrere Personen in flagranti
festgenommen, welche Gegenstände gegen die Einsatzkräfte geworfen oder den
polizeilichen Anweisungen keine Folge geleistet hatten. Im Rahmen der
Ermittlungen hat die Kantonspolizei weitere Personen angehalten. Bislang sind elf
Personen identifiziert und befragt worden, diese sind bei der Staatsanwaltschaft
bzw. beim Jugendgereicht verzeigt worden. Es handelt sich um Personen im Alter
zwischen 15 und 24 Jahren mit Wohnsitz im Wallis.
Das mögliche Strafmass umfasst eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder
eine Geldstrafe. Bei den Minderjährigen beträgt das mögliche Strafmass die
Leistung einer Sozialarbeit, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu
einem Jahr.
Die Kantonspolizei Wallis identifizierte auch den Initiator der Ansammlung vom 1. April
2021 auf der Planta. Er gab zu, eine Wette initiiert zu haben, die darin bestand, sich
die Schlösser der Hauptstadt auf einen Teil seines Körpers tätowieren zu lassen,
falls er es schaffe, mehr als 600 Menschen zu versammeln.
Mit seinem Handeln
nahm er es in Kauf, gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln zu verstossen. Der
18-jährige Walliser mit Wohnsitz im Mittelwallis wurde ebenfalls bei der
Staatsanwaltschaft verzeigt.


