Sie werden bei der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht wegen Randalierens, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte oder wegen Hinderung einer Amtshandlung sowie wegen Verletzung der COVID-19-Verordnung verzeigt.
Die Polizei hat während den Ausschreitungen mehrere Personen in flagranti festgenommen, welche Gegenstände gegen die Einsatzkräfte geworfen oder den polizeilichen Anweisungen keine Folge geleistet hatten. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Kantonspolizei weitere Personen angehalten. Bislang sind elf Personen identifiziert und befragt worden, diese sind bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Jugendgereicht verzeigt worden. Es handelt sich um Personen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren mit Wohnsitz im Wallis.
Das mögliche Strafmass umfasst eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei den Minderjährigen beträgt das mögliche Strafmass die Leistung einer Sozialarbeit, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Die Kantonspolizei Wallis identifizierte auch den Initiator der Ansammlung vom 1. April 2021 auf der Planta. Er gab zu, eine Wette initiiert zu haben, die darin bestand, sich die Schlösser der Hauptstadt auf einen Teil seines Körpers tätowieren zu lassen, falls er es schaffe, mehr als 600 Menschen zu versammeln.
Mit seinem Handeln nahm er es in Kauf, gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln zu verstossen. Der 18-jährige Walliser mit Wohnsitz im Mittelwallis wurde ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.