Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Der 27-Jährige fuhr mit der 29-Jährigen auf dem Beifahrersitz und einem weiteren Mitfahrer sowie einer Mitfahrerin bei der Einfahrt Kreuzbleiche auf die Autobahn in Richtung Zürich. Ausgangs Schorentunnel geriet das Auto aufgrund schneebedeckter Fahrbahn ins Rutschen und kollidierte mit der rechtsseitigen Leitplanke. Daraufhin wies der 27-Jährige die beiden Fahrzeuginsassen auf der Rückbank an, die Unfallstelle zu signalisieren. Als diese ausgestiegen waren, setzte er oder die 29-Jährige, welche sich noch im Auto befand, die Fahrt in Richtung Zürich fort. Dabei drehte sich das Auto noch zwei Mal um die eigene Achse, bis es schliesslich beschädigt zum Stillstand kam.
Die beiden Fahrzeuginsassen konnten durch eine Drittperson zu Fuss auf der Autobahn angetroffen und zum Unfallauto zurückgebracht werden. Daraufhin wurde die Kantonspolizei St.Gallen informiert. Die ausrückende Polizeipatrouille befand den Mann für fahrunfähig. Ausserdem war er nicht im Besitz des erforderlichen Führerausweises. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ordnete bei ihm eine Blut- und Urinprobe an.
Anlässlich der Unfallaufnahme wurden bei der 29-jährigen Beifahrerin Anzeichen für Alkoholkonsum festgestellt. Sie gab an, das Auto vor dem Unfall in Gossau gelenkt zu haben. Die beweissichere Atemalkoholprobe zeigte bei ihr einen positiven Wert an. Sowohl der 27-jährige Mann als auch die 29-jährige Frau werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Am Auto und an der Strasseneinrichtung entstand Sachschaden von rund 6'000 Franken.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG