St.Gallen

St. Gallen – Temporäre «Höchstgeschwindigkeit 30 km/h» auf der Kräzernstrasse

Temporäre «Höchstgeschwindigkeit 30 km/h» auf  der Kräzernstrasse
Temporäre «Höchstgeschwindigkeit 30 km/h» auf der Kräzernstrasse (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Auf dem Abschnitt Bildweiherstrasse bis Kräzernstrasse 27 gilt bis im Sommer 2023 neu Höchst-geschwindigkeit 30km/h. Während den Bauarbeiten auf der SBB-Sitterbrücke wird der Fuss- und Veloverkehr auf die Kräzernstrasse umgeleitet. Die vorübergehende Geschwindigkeitsanpassung soll die Verkehrssicherheit auf der Kräzernstrasse für zu Fuss Gehende und Velofahrende gewährleisten.

Auf der SBB-Sitterbrücke finden noch bis im Sommer 2023 Bauarbeiten statt. Der zu schmale Steg für zu Fuss Gehende und Velofahrende wird auf vier Meter ausgebaut. Während der Bauzeit wird der gesamte Fuss- und Veloverkehr über die Kräzernstrasse umgeleitet.

Gewährleistung der Sicherheit für Velofahrende
Auf dem Abschnitt Bildweiherstrasse bis Kräzernstrasse 27 ist normalerweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Die Fahrbahnbreite lässt die Markierung von Velostreifen nicht zu. Somit verkehren die Velofahrenden auf diesem Strassenabschnitt im Mischverkehr, was nicht optimal ist. Die Beibehaltung der regulär geltenden Höchstgeschwindigkeit auf der Kräzernstrasse würde ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Velofahrenden darstellen.

Ziele der temporären Tempoanpassung
Mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h soll zum einen der Verkehrsfluss und zum anderen die Sicherheit auf der Kräzernstrasse sichergestellt werden können. Im Wesentlichen hängt dies mit dem erwarteten erhöhten Aufkommen an Velofahrenden zusammen.

Quelle: Stapo St. Gallen