Der 23-jährige Lenker fuhr um 19.40 Uhr mit 102 km/h durch die Messung in der Hafenstrasse. Erlaubt sind dort 40 km/h. Ihm wurden der Lernfahrausweis für Motorräder sowie der Führerausweis für sämtliche weiteren erlangten Kategorien an Ort und Stelle entzogen. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Bei diesem Sachverhalt kommt der im Jahr 2013 eingeführte Rasertatbestand zur Anwendung. Der Lenker wird an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verzeigt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von ein bis vier Jahren. Die Mindestentzugsdauer für den Führerausweis beträgt in jedem Fall zwei Jahre, im Wiederholungsfall zehn Jahre.