Luzern

Stadt Luzern - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Verdacht auf Urkundenfälschung ein

In Luzern wurde ein Strafverfahren eingestellt. (Symbolbild)
In Luzern wurde ein Strafverfahren eingestellt. (Symbolbild) (Bildquelle: Activedia (CC0))

Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelike hat zwei Verfahren gegen zwei Vorstandsmitglieder des Verbands Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure eingestellt. Dem Präsidenten und Finanzverantwortlichen wurde vorgeworfen, dass sie Verbandsgelder zweckentfremdet hätten. Die Staatsanwaltschaft hat kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt und die Untersuchungen eingestellt. Konsequenterweise wurden weitere Anzeigen gegen Verantwortliche des Verbands Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure gar nicht an die Hand genommen und untersucht.

Ab Juli 2019 wurden diverse Strafanzeigen gegen unbekannt und damit gegen sämtliche Vorstandsmitglieder des Verbands "Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure" eingereicht. Die Anzeigesteller haben den Beschuldigten u.a. Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Den Beschuldigten wurde global vorgeworfen, dass die beiden Personen dafür verantwortlich seien, dass der Qualitätssicherungskommission (QSK) des Verbands Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure ein Betrag von bis zu 150'000 Franken fehle. In dieser Höhe habe eine Zweckentfremdung oder Quersubventionierung von Bundesbeiträgen stattgefunden. Die Kläger machten geltend, dass das Geld nicht für die Berufsprüfungen, sondern für allgemeine Verbandsaufgaben verwendet worden sei. Deshalb fehle das Geld auf dem Konto der QSK und könne nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der QSK hätten so zweitweise keinen Lohn gehabt. Die beiden Beschuldigten seien als Präsident und Finanzverantwortlicher für die Zweckentfremdung verantwortlich.

Die Staatsanwaltschaft 5 (Abteilung Wirtschaftsdelikte) hat die Vorwürfe umfassend geprüft und die Untersuchungen abgeschlossen. Den Beschuldigten konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Beträge nicht korrekt gebucht worden wären oder dass gegen die allgemeinen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften verstossen worden wäre. Die Untersuchung hält klar fest, dass es nicht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Untersuchungen gegen beide Personen eingestellt.

Weitere Anzeigen gegen Verantwortliche des Verbands wurden von der Hand gewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat dazu keine Untersuchungen eingeleitet, da die Vorwürfe schon in den beiden Hauptverfahren nicht bestätigt wurden. Die Entscheide sind rechtskräftig.

Quelle: Luzerner Polizei