St.Gallen

Stadt St. Gallen – Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9

Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9
Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9 (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Im Mai 2022 treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. Es werden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen. Der bestehende EBZ-Sektor 9 wird durch das Bruggwaldquartier erweitert. Zudem werden der östliche Teil des Sektors 9 und das Wohngebiet Kesselhalden dem neuen EBZ-Sektor 12 zugeteilt. Die Markierungsarbeiten sind ab 3. Mai 2022 vorgesehen.

Gestützt auf den städtischen Richtplan und den Stadtratsbeschluss von 2012 wird der bestehende EBZ-Sektor 9 erweitert und der EBZ-Sektor 12 neu eingeführt. Im Rahmen dieser Ausdehnung wird ab dem 3. Mai 2022 der bestehende Sektor 9 durch das Quartier Bruggwald erweitert. Der neue Sektor 12 erstreckt sich von der Lukasstrasse bis Remishueb und erhält zudem das Wohngebiet Kesselhalden zugewiesen.

Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9
Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9 (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Anwohnende informiert
Sowohl Anwohnerinnen und Anwohner, welche von Anpassungen in ihrem bestehenden EBZ-Sektor betroffen sind, als auch Anwohnende die sich neu in einem EBZ-Sektor befinden, wurden mit einem persönlichen Schreiben über die Änderungen und das weitere Vorgehen informiert. Die Markierungen werden, sofern es das Wetter zulässt, ab dem 3. Mai 2022 angepasst und wo nötig neu angebracht. Sobald die Signal- und Markierungsarbeiten abgeschlossen sind, ist eine Bewilligung für geparkte Fahrzeuge erforderlich. Zur Einführung wird mittels Kulanzflyer auf die neue Bewilligungspflicht hingewiesen.

Parkieren in der EBZ
Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online via ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Tageskarten können zudem durch das Einscannen des QR-Codes auf dem Sektoren-Flyer gelöst werden.

Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner im Internet unter www.stadtsg.ch/ebz oder bei der Stadtpolizei St.Gallen an der Vadianstrasse 57.

Quelle: Stapo St. Gallen