St.Gallen

Stadt St. Gallen - Mehrere Personen wegen Kundgebungsteilnahme angezeigt

In St. Gallen gab es eine Kundgebung. (Symbolbild)
In St. Gallen gab es eine Kundgebung. (Symbolbild) (Bildquelle: Stadtpolizei St. Gallen)

Am Montagabend (10.01.2022) fanden in der Stadt St.Gallen gleich zwei Kundgebungen in Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen statt. Eine Kundgebung, an welcher zwischen 70 und 80 Personen teilnahmen, konnte kurzfristig bewilligt werden. Die zweite Veranstaltung mit zirka 40 Personen war nicht bewilligt. Die Demonstrationsteilnehmenden wurden darauf aufmerksam gemacht. Acht Personen werden angezeigt.

Am Montagabend fand an der Davidstrasse eine Kundgebung mit rund 40 Personen gegen die Maskenpflicht an Schulen statt. Der Anlass war der Stadtpolizei St.Gallen im Vorherein bekannt, jedoch wurde für diesen kein Gesuch um eine Bewilligung eingereicht. Die Polizei war bestrebt, eine verantwortliche Person ausfindig zu machen und die Kundgebung am Abend selbst zu bewilligen. Es wollte sich jedoch niemand als verantwortliche Person bekannt geben, weshalb die Polizei die Teilnehmenden auf die illegale Veranstaltung mittels Megaphone aufmerksam gemacht hat. Die meisten Personen verliessen daraufhin die Örtlichkeit. Acht Personen verliessen die Örtlichkeit nicht, wurden deshalb kontrolliert und werden nun angezeigt. Eine Frau, welche sich nicht kontrollieren und ausweisen wollte, wurde zur Kontrolle auf den Polizeiposten gebracht. Sie leistete dabei Widerstand, weshalb sie in Handfesseln gelegt werden musste. Sie wird unteranderem wegen Hinderung einer Amtshandlung angezeigt. Die 47-jährige Schweizerin konnte den Polizeiposten am gleichen Abend wieder verlassen.

Bewilligte Demonstration in der Innenstadt

Die zweite Veranstaltung, bei welcher es ebenfalls gegen Corona-Massnahmen ging, fand ohne grössere Probleme statt. Zirka 70 bis 80 Personen versammelten sich für einen Demonstrationszug am Hauptbahnhof. Für die Veranstaltung ging ebenfalls kein Gesuch ein. Jedoch konnte die Stadtpolizei St.Gallen eine verantwortliche Person ausfindig machen und dieser eine Bewilligung vor Ort erteilen. Die Personen liefen anschliessend durch die Innenstadt, wobei sie kurzzeitig eine andere Route als die Vorgegebene wählten. Dies konnte schnell und ohne Probleme geklärt werden.

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass Kundgebungen im öffentlichen Raum grundsätzlich bewilligungspflichtig sind. Findet eine Kundgebung ohne entsprechende Bewilligung statt, machen sich die Teilnehmenden strafbar.

Quelle: Stapo SG