Beim Kind handelt es sich um einen 5-jährigen Knaben, der zu Fuss auf dem Weg in den Kindergarten war und als Folge des Verkehrsunfalls tödliche Verletzungen erlitt. Die bisherigen polizeilichen Ermittlungen führten zu einem Lastwagen und zwei Personenwagen, deren mögliche Verwicklung in den Unfall vertieft geprüft wird. Die entsprechenden Fahrzeuglenker wurden polizeilich befragt.
Zum genauen Unfallhergang liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor. Ob und in welcher Form die Fahrzeuge am Unfall beteiligt waren und ob die Lenker die Unfallstelle allenfalls im Wissen um den verursachten Unfall verlassen haben, ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Ermittlungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Forensischen Institut Zürich (FOR). Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aufgrund des Zeug*innenaufrufs haben sich Auskunftspersonen gemeldet, die ebenfalls befragt werden.
Quelle: Stapo Zürich