Am Samstag, 3. August 2024, kontrollierte die Kantonspolizei Nidwalden auf der Autobahn A2 in Stans, Fahrtrichtung Norden, im Rahmen einer Schwerverkehrskontrolle einen Chauffeur eines Lastwagens mit inländischen Kennzeichen.
Bei der Auswertung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten mussten mehrere Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV) festgestellt werden. So missachtete der Chauffeur mehrfach die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Ruhezeit und hielt auch die festgelegten Arbeitspausen nicht ein.
Der ausserkantonale Chauffeur wird nun erneut an die Staatsanwaltschaft Nidwalden verzeigt, da dieser bereits im Dezember 2023 durch die Kantonspolizei Nidwalden kontrolliert und wegen ARV-Widerhandlungen verzeigt wurde. Gestützt auf die wiederholte Anzeige des Chauffeurs wird nun auch sein ausserkantonaler Arbeitgeber verzeigt.
Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 100 Ziff. 2) untersteht der Arbeitgeber oder Vorgesetzte, der eine strafbare Handlung des Motorfahrzeugführers veranlasst oder nicht nach seinen Möglichkeiten verhindert hat, der gleichen Strafandrohung wie der Chauffeur.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo NW