Bei der Tatbestandsaufnahme stellte sich heraus, dass die Fahrzeuglenkerin stark angetrunken und ohne gültigen Führerausweis unterwegs war. Sie und ihr Begleiter kamen aus Richtung Sisseln und beabsichtigen nach Deutschland zu fahren. Vor der Rheinbrücke übersahen sie das Rotlicht. Praktisch ungebremst kollidierten sie mit dem Heck des davor wartenden Personenwagens. Ein Lichtsignalmast stoppte letztlich die Fahrt.
Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2.3 mg/l. Zur Abklärung des Verdachts auf Führen eines Fahrzeuges in alkoholisiertem Zustand hat die zuständige Staatsanwaltschaft eine Blutprobe angeordnet.
Die Fahrzeuglenkerin wurde durch den heftigen Aufprall mittelschwer verletzt und musste in Spitalpflege verbracht werden. Ebenfalls verletzten sich die beiden Personen im vor dem Rotlicht wartenden Personenwagen. Zur Bergung der Fahrzeuge musste nebst einem Abschlepper auch die örtliche Feuerwehr aufgeboten werden.
Quelle: Kapo AG