Polizeiticker St.Gallen

St.Gallen - Mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs

Die seitliche Sicht war erheblich beschränkt
Die seitliche Sicht war erheblich beschränkt (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Am Samstagnachmittag (10.02.2024) ist ein Autofahrer angehalten worden, welcher mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs war. Diese ragte von der Rückbank bis zur Mitte der vorderen Seitenscheibe und behinderte dadurch die seitliche Sicht erheblich. Der Lenker wird verzeigt.

Am Samstagnachmittag gegen 14 Uhr hielt die Stadtpolizei St.Gallen einen Autofahrer an, welcher mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs war. Der Mann beabsichtigte diverses Mobiliar zu transportieren. Aufgrund der Länge der Ladung ragte diese von der Rückbank bis zur Mitte der vorderen Seitenscheibe des Fahrzeuges und erschwerte die seitliche Sicht erheblich. Der Lenker wird wegen der sichtbehindernden Ladung verzeigt.

Der Lenker wird wegen der sichtbehindernden Ladung verzeigt
Der Lenker wird wegen der sichtbehindernden Ladung verzeigt (Bildquelle: Stadtpolizei St.Gallen)

Die Stadtpolizei St.Gallen macht darauf aufmerksam, dass mitgeführte Ladungen immer so geladen werden müssen, dass die Sicht, insbesondere auch die seitliche Sicht, nicht eingeschränkt wird. Weiter ist darauf zu achten, dass die Ladung genügend gesichert ist, damit diese nicht verrutschen und dadurch zu einer Gefahr führen kann.

Quelle der Polizei News heute: Stapo SG