Strafanzeige der Bundesanwaltschaft - Amtsgeheimnis im Artikel über Bundesrat Alain Berset verletzt
Bundesanwaltschaft
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin oder eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Prüfung der Strafanzeige der Bundesanwaltschaft vom 17. September 2021 beschlossen.
Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

