Im Zusammenhang mit einem im Magazin «Die Weltwoche» publizierten Artikel über Bundesrat Alain Berset reichte die Bundesanwaltschaft bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.
Da als mögliche Täterinnen und Täter, nebst anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft in Frage kommen, ergibt sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund von Artikel 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes. Die AB-BA wird nun so rasch wie möglich eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige prüft und die Untersuchung durchführt.
Zur AB-BA:
Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.
Quelle: Bundesanwaltschaft