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Strafanzeige der Bundesanwaltschaft - Amtsgeheimnis im Artikel über Bundesrat Alain Berset verletzt

Bundesanwaltschaft

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Strafanzeige der Bundesanwaltschaft - Amtsgeheimnis im Artikel über Bundesrat Alain Berset verletzt
Symbolbild (Bildquelle: Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0))

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin oder eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Prüfung der Strafanzeige der Bundesanwaltschaft vom 17. September 2021 beschlossen.

Im Zusammenhang mit einem im Magazin «Die Weltwoche» publizierten Artikel über Bundesrat Alain Berset reichte die Bundesanwaltschaft bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.
Da als mögliche Täterinnen und Täter, nebst anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft in Frage kommen, ergibt sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund von Artikel 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes. Die AB-BA wird nun so rasch wie möglich eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige prüft und die Untersuchung durchführt.

Zur AB-BA:

Die unabhängige Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei im Anwaltsregister eingetragene Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.

Quelle: Bundesanwaltschaft

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