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Strafanzeige der Bundesanwaltschaft - Amtsgeheimnis im Artikel über Bundesrat Alain Berset verletzt

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen eine Amtsgeheimnis Verletzung zu einem Artikel über Bundesrat Alain Berset. (Symbolbild)
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen eine Amtsgeheimnis Verletzung zu einem Artikel über Bundesrat Alain Berset. (Symbolbild) (Bildquelle: Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0))

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin oder eines ausserordentlichen Staatsanwalts zur Prüfung der Strafanzeige der Bundesanwaltschaft vom 17. September 2021 beschlossen.

Im Zusammenhang mit einem im Magazin «Die Weltwoche» publizierten Artikel über Bundesrat Alain Berset reichte die Bundesanwaltschaft bei der AB-BA Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung ein.

Da als mögliche Täterinnen und Täter, nebst anderen Personen, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Bundesanwaltschaft in Frage kommen, ergibt sich die Zuständigkeit der AB-BA aufgrund von Artikel 67 des Strafbehördenorganisationsgesetzes. Die AB-BA wird nun so rasch wie möglich eine geeignete Person einsetzen, welche die Strafanzeige prüft und die Untersuchung durchführt.

Quelle: Bundesanwaltschaft