Tödlicher Tiger-Angriff im Zoo Zürich - Staatsanwaltschaft stellt Verfahren von Juli 2020 ein
Oberstaatsanwaltschaft Kanton Zürich
(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat das im Nachgang zum TigerAngriff im Zoo Zürich vom Sommer 2020 eröffnete Strafverfahren abgeschlossen. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen ist von einem selbstverschuldeten Arbeitsunfall auszugehen. Die Untersuchung ergab keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter beim Tode der Tierpflegerin, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.
Am 4. Juli 2020 wurde im Zoo Zürich eine 55-jährige, erfahrene Tierpflegerin von einem
Tigerweibchen angegriffen und tödlich verletzt. Im Nachgang zu diesem Vorfall hat die
Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein Verfahren eröffnet, um dessen genauen Hergang
sowie allfälliges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu klären.
Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen, aus rechtsmedizinischer Sicht und unter
Würdigung der durch die Stadtpolizei Zürich und das Forensische Institut Zürich (FOR)
getätigten Ermittlungen steht für die Staatsanwaltschaft ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall im Vordergrund. Es ist davon auszugehen, dass die verstorbene Tierpflegerin infolge
Unaufmerksamkeit unterlassen hat, sämtliche Schieber vollständig zu schliessen. Dies
führte letztlich dazu, dass das Tigerweibchen in den vermeintlich abgesperrten Teil des
Geheges gelangen und die Tierpflegerin angreifen konnte.
Die Untersuchung ergab keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten Dritter beim Tode der Verstorbenen, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.



